Ammersee
Ammersee von Norden bei Föhn, Hans Winterberg 1956
(Privatbesitz)


Geschichte Nr. 8:


"Den Lebenden schuldet man Respekt aber den Toten
schuldet man nichts als die Wahrheit."

Voltaire


75 Jahre nach dem Holocaust, dem nationalsozialistischen Völkermord an rund 6 Millionen europäischen Juden, wird immer noch verschwiegen, dass der Komponist Hans Winterberg (1901-1991), ein tschechischer Prager Jude war. Vielmehr wurde und wird immer noch versucht ihn als "Sudetendeutschen" darzustellen aber die Fakten sprechen eindeutig dagegen. Nach Winterbergs Tod im Jahre 1991, wurde seine wahre Identität bis zu dem Zeitpunkt ausgelöscht, als ich dem Treiben auf die Spur kam.
 
Als Inhaber der Rechte am künstlerischen Nachlass meines Großvaters Hans Winterberg, wird zudem meine Arbeit an seinem kompositorischen Werk vom Sudetendeutschen Musikinstitut (SMI) des Bezirks Oberpfalz - als Eigentümer der Originalnoten - bis heute massiv behindert. Die Jahre seit dem Verkauf (2000/2) des schriftlichen, künstlerischen Nachlasses, von meinem Onkel Christoph Winterberg (gest. 2018) dem Adoptivsohn Hans Winterbergs an das SMI, vergingen tatenlos. Erst 2011 stieß ich selbst, auf der Suche nach meinen Wurzeln, durch intensive Recherchen auf das Werk meines Großvaters, das mir sowohl von meinem Onkel als auch vom SMI bis dahin vorenthalten wurde.

 Ausrede

Die Behauptung, dass aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von Christoph Winterberg gehandelt wurde, ist meines Erachtens dem "krankhaftem Antisemitismus" von Christoph Winterberg geschuldet und in seinem Fall sogar ein Ausdruck von Paranoia und Verfolgungswahn. Dass Christoph durchaus auch Antisemit war, zeigten mir Gespräche mit ihm wo es allgemein um Geld ging. Er schimpfte über die Geldpolitik in Deutschland, dass man Zinsen zu zahlen hat monierte er immer sehr. War er Anhänger des in meinem Heimatort Murnau gestorbenen Obernazis Gottfried Feder https://de.wikipedia.org/wiki/Gottfried_Feder bzw. seines Buches "Kampf gegen die Hochfinanz. (1933)"? Christoph war Antiquar und kannte das Buch bestimmt. Auch "Mein Kampf" von Hitler war in seiner Sammlung. Habe ich selbst, nach Christophs Tod, gesehen.

Wo bleibt eigentlich das Persönlichkeitsrecht meines Großvaters Hans Winterberg, welches doch auch über den Tod hinaus gilt? Hans Winterberg hat nicht "für die Schublade" komponiert und hat sich selbst nie verleugnet. Er hat immer versucht sein Werk über die Kriegsjahre und bis zu seinem Tod zusammenzuhalten und es zur Aufführung zu bringen. Dieser Vertrag hätte NIEMALS vom SMI gegengezeichnet werden dürfen und das SMI bzw. der Bezirk Oberpfalz als kommunale Gebietskörperschaft des Freistaates Bayern und Eigentümer der Originalnoten, diskreditiert sich damit selbst.

Der Bezirk Oberpfalz, vertreten durch den Bezirkstagspräsidenten Franz Löffler kommt als Träger des SMI bis zum heutigen Tag seinen Aufgaben und Pflichten zur Aufklärung und zur Förderung des Werkes in keinster Weise nach. Warum müssen die Noten im SMI gelagert sein, obwohl eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Werkes und des Lebenslaufes von Hans Winterberg dort nicht einmal angedacht sind. Dieses jüdische Kulturgut hat es mehr als verdient sachgerecht aufgearbeitet zu werden! Eine Daseinsberechtigung des SMI und des dortigen Leiters Dr. Andreas Wehrmeyer durch Untätigkeit, muss man mir als selbständiger Goldschmied (bis heute 40 Jahre) auch erst einmal erklären. Steuergelder werden dort sinnlos vergeudet!

Ich fordere die unverzügliche Herausgabe der Orignalnoten in fürsorgliche Hände wie die des Exilarte Zentrums der Musikuniversität Wien. Dort ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung gewährleistet. Das SMI torpediert und behindert diese meine Bemühungen seit Jahren und vereitelt jeglichen Versuch einer Zusammenarbeit mit unwahren Behauptungen, die eine Zusammenarbeit unmöglich machen und empfinde dieses Verhalten als massive Behinderung meines Grundrechts auf Wahrnehmung von Urheberrechten.

Der Umgang mit dem musikalischen Nachlass des jüdischen Komponisten Hans Winterberg ist eine Schande für den Bezirk Oberpfalz und somit für den Freistaat Bayern!

Warum verweigert das SMI/der Bezirk Oberpfalz die Herausgabe des Notenmaterials von Hans Winterberg bzw. beschwert sogar eine leihweise Herausgabe mit dem Entwurf einer perfiden Kooperationsvereinbarung? Darin werde ich aufgefordert eine Unterlassungsverpflichtung zu unterzeichnen, "endgültig und unwiderruflich davon Abstand zu nehmen und zu behaupten, das SMI oder deren Leitung hätte im Zusammenhang mit dem Werk von Hans Winterberg aus antisemitischen Motiven heraus gehandelt und sich antisemitisch geäußert."

Ich habe nie gesagt, dass "das SMI und /oder deren Leitung aus antisemitischen Motiven heraus gehandelt bzw. sich antisemitisch geäußert" hat. Ich habe gesagt, dass der Vertrag von 2000/02 antisemitisch ist. Nicht mehr und nicht weniger. Die Motive dazu kenne ich nicht.
 
Das SMI/der Bezirk Oberpfalz hat 2002 mit dem damaligen Erben Christoph Winterberg, natürlich ohne mein Wissen, eine antisemitische Vereinbarung unterzeichnet, die die jüdische Herkunft von Hans Winterberg verleugnet und er laut dieser Vereinbarung immer - zeitlich und örtlich unbegrenzt - als Sudetendeutscher Komponist zu bezeichnen ist. Diese Vereinbarung wurde durch mein Einschreiten im Sommer 2015 aufgehoben und mein Onkel - der Erbe - hat mir den künstlerischen Nachlass post mortem vermacht. Dieser Aufhebungsvertrag wurde mir erst gezeigt, NACHDEM er vom SMI und Christoph Winterberg unterzeichnet wurde. Ich wäre mit Punkt 1 des § 2 Aufhebung nicht einverstanden gewesen! 2018 verstarb Christoph Winterberg und die Verwertung- und Nutzungsrechte gingen auf mich über. Eine Vollmacht gestattete mir die Arbeit am Nachlass aber schon zu Lebzeiten von Christoph Winterberg.
 
Warum hat das SMI/der Bezirk Oberpfalz diesen Nachlass damals gekauft? Um das Werk unauffällig wegzusperren und es langsam vom jüdischen Kulturgut in ein sudetendeutsches Werk umzuwandeln? War damals schon klar, dass jüdisches Kulturgut nicht ins SMI gehört? Das SMI/der Bezirk Oberpfalz hat sich jüdisches Kulturgut angeignet und dabei immer versucht den Schöpfer als Sudetendeutschen bzw. Volksdeutschen auszugeben. Hans Winterberg war aber ein Prager Jude und seit vielen Generationen nachweisbar Angehöriger des jüdischen Volkes.

Von einem Bekenntnis zu Deutschland kann man erst sprechen, nachdem Hans Winterberg die deutsche Staatsbürgerschaft annahm und einen deutschen Pass erhielt also nach seiner Emigration Ende der 40er, Anfang der 50er Jahre. Franz Kafkas Worte könnten auch Hans Winterberg zugeschrieben werden: "Ich war Jude und Christ, Tscheche und Deutscher. Jede Nation, jede Religion, jede Partei bekam in mir irgendeinmal recht oder unrecht." Schon der "Prager Kreis" um die Schriftsteller Max Brod, Franz Kafka, Franz Werfel und Egon Erwin Kisch aber auch die Musiker jener Zeit konnten das Gefühl der Zusammengehörigkeit einer Generation, die Grenzen zwischen Tschechen, Deutschen und Juden überwinden. Mit Recht sprach Franz Werfel von Prags "dreifacher Seele".

Bis zum heutigen Tag wird immer wieder versucht Juden als Sudetendeutsche darzustellen. Noch im Oktober 2020 bezeichnete Kulturstaatsministerin Monika Grütters, in ihrer Rede zur Eröffnung des Sudetendeutschen Museums in München, den Komponisten Gustav Mahler als Sudetendeutschen: "Sudetendeutsche Künstlerinnen und Künstler haben in vielerlei Hinsicht Geschichte geschrieben, die fester Bestandteil unseres Bildungskanons ist: In der Musik mit Gustav Mahler..." Gustav Mahler war natürlich KEIN Sudetendeutscher. Er war Jude, genauso wie Franz Kafka, Sigmund Freud oder Hans Winterberg. Die Sudetendeutschen und hier das Sudetendeutsche Museum oder auch das SMI versuchen mit diesen Namen ihr Image aufzupolieren. Der Wahrheitsfindung dient dieses Verhalten ganz bestimmt nicht.

Als Urheberrechteinhaber fordere ich das SMI/den Bezirk Oberpfalz auf, das gesamte Notenmaterial meines Großvaters zur Erforschung, Dokumentierung und Förderung - laut website Aufgabe des SMI - unverzüglich und ohne jegliche Auflagen an mich herauszugeben. Die mdw, die größte Musikuniversität der Welt mit ihrem Exilarte Zentrum in Wien ist sehr an der Erarbeitung und Aufbereitung des Werkes interessiert. Ich möche das kompositorische Werk im Exilarte Zentrum der mdw wissenschaftlich aufarbeiten lassen.

Dieses umfassende Musikwerk gehört komplett und uneingeschränkt in die Öffentlichkeit bzw. in die Musiksäle und nicht in ein Musikarchiv eingesperrt. Ich setzte mich mit aller Kraft für das Werk ein. Das ist mir zur Lebensaufgabe geworden, die aber ständig vom SMI behindert wird. Das Exilarte Zentrum in Wien, das zur Musikuniversität Wien (mdw) gehört, hat sich bereit erklärt, das Werk erstmals wissenschaftlich zu bearbeiten und zusammen mit dem Verlag Boosey & Hawkes entsprechende Editionen herauszugeben. Das SMI erforscht, dokumentiert und fördert das Werk nicht, sondern behindert die Arbeit massiv!

Schuber mit Noten
Lagerung der Noten im SMI - Stand etwa 2017/18

Der ehemalige Direktor des Sudetendeutschen Musikinstitutes in Regensburg und Vorgänger von Dr. Andreas Wehrmeyer, Widmar Hader hat im Oktober 2011 das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Das halte ich für einen Skandal! Noch 2002 hat er einen Vertrag gegengezeichnet, der z.B. in einem Aufsatz von Werner Sudendorf, des ehemaligen Senior Managers der Deutschen Mediathek, "als antisemitisch gedeutet werden kann, ist aber wie der ganze Vertrag eher Ausdruck von Paranoia und Verfolgungswahn".
 
Auch wenn die Vereinbarungen des Vertrages "der ausschließlich persönliche Wunsch von Christoph Winterberg waren", so ist es für mich eine Verleugnung meines jüdischen Großvaters, dass Hader den §4 und §8 im damaligen Vertrag geduldet bzw. unterschrieben hat: "Das Sudetendeutsche Musikinstitut verpflichtet sich, Hans Winterberg in all seinen Äußerungen schriftlich oder mündlich ausschließlich als sudetendeutschen Komponisten zu bezeichnen. Auch Zusätze wie 'jüdischer Herkunft' oder ähnliche, die als Hinweis auf jüdische Herkunft dienen können, dürfen nicht verwandt werden. Diese Vereinbarung gilt zeitlich und örtlich unbegrenzt." 
 
Einen Vertrag auszuhandeln, der repressive Maßnahmen zur jüdischen Identität des Komponisten erzwingt, ganz ohne Rücksicht auf Zukunftsverständnis oder Aufklärung und solche Vermutungen, gar Behauptungen 2000/2 auszulegen und im Vertrag auf EWIGKEIT festzuschreiben, geht auf eine Einstellung zurück, dass Jude sein oder als Jude verstanden zu werden, schlecht und abwertend sei. Es mag "gut gemeint" gewesen sein, es ist jedoch trotzdem antisemitisch (kultureller Antisemitismus). Man geht in einem solchen Fall davon aus, dass diese zentrale Identität etwas "schlechtes" und "schädliches" sei, wobei nur verlogene Informationen entgegen gestellt werden dürfen. Anders dargestellt: Würden die Nachkommen es verbieten lassen, Rock Hudson als schwul zu bezeichnen, würde man das als Homophobie bezeichnen also eine gegen Lesben und Schwule gerichtete soziale Aversion (Abneigung) oder Feindseligkeit. Dass der Vertrag unter diesen Bedingungen vom SMI angenommen wurde ist Antisemitismus pur. Die Tarnung seiner jüdischen Identität mit einer sudetendeutschen Identität ist nicht anders als mit Antisemitismus zu erklären.
 
Dr. Wehrmeyer, der heutige Direktor des SMI, versucht mit seinem Verhalten vielleicht das "Erbe" Haders zu retten. Da er aber in der Sache sozusagen "weggesehen" hat und gerade nicht für Aufklärung sorgt, nachdem er selbst das SMI als Direktor übernommen hat, macht ihn mitschuldig.

Das Musikarchiv der Künstlergilde Esslingen, welches später ins Sudentendeutsche Musikinstitut Regensburg überging, wurde von Heinrich Simbriger (1903 - 1976) ab 1966 aufgebaut. Thomas Stolle (1950 - 2000) leitete das Archiv ab 1986. 1990 wurde Widmar Hader Direktor des neu gegründeten Sudetendeutschen Musikinstituts (Träger: Bezirk Oberpfalz) in Regensburg, das am 6. April 1991 offiziell eröffnet wurde. Dort wurde das Musikarchiv der Künstlergilde eingegliedert. Heute ist Dr. Andreas Wehrmeyer der Direktor des SMI.

Niemals hätte das SMI auf den "Vertrag" eingehen dürfen! Jetzt bestünde die Möglichkeit einer Korrektur des unsäglichen Geschehens, wo ich als Rechteinhaber zudem intensiv dabei bin, das kompositorische Werk meines Großvaters, mit Hilfe der Musikuniversität Wien und dem Verlag Boosey & Hawkes, ins rechte Licht zu rücken.

Was will ich eigentlich?

Als Vertmächtnisnehmer und alleiniger Urheberrechteinhaber mit allen Verwertungs- und Nutzungsrechten (seit Mai 2021 in Kooperation mit dem Musikverlag Boosey & Hawkes), möchte ich den künstlerischen (kompositorischen) Nachlass meines Großvaters Hans Winterberg, wieder aufleben lassen und zum Erblühen bzw. zur Aufführung in die Konzertsäle bringen, wie es mein Großvater getan hat.

Nachdem die Urheberrechte noch bis 2061 gelten, darf ich darauf hoffen, Tantiemen zur Deckung meiner Kosten, die durch Erforschung, Dokumentierung und Förderung des Werkes und des Lebens von Hans Winterberg entstehen, zu erhalten.

Das Sudetendeutsche Musikinstitut in Regensburg (SMI) und insbesondere der Leiter Dr. Andreas Wehrmeyer, torpediert und behindert meine Arbeit dazu massiv. Laut letztem Vertragsentwurf des SMI vom 19. März 2020 soll der Beitrag des Bezirks Oberpfalz (SMI) lediglich aus der stückchenweisen Leihgabe des Werks von Hans Winterberg bestehen (Salamitaktik). Das soll dann die Erforschung, Dokumentierung und Förderung des Werkes sein, wie es die website des SMI vermittelt?

Der Grund, warum ich ca. 20% des Originalwerkes, welches ich entdeckt habe und welches Hans Winterberg selbst nicht zum Hauptkonvolut hinzufügen konnte, weil es ihm selbst fehlte, selbstverständlich und im guten Glauben an das SMI gegeben habe, da ich davon ausgegangen bin, dass auch dieser wichtige Teil des Werkes im SMI gefördert wird. Jetzt betrachtet das SMI diesen Teil als Geschenk und erschwert mir die Bearbeitung genauso wie die des Hauptkonvolutes. Rechtlich kann man es so sehen aber moralisch ist das "unter aller Kanone - sub omni canone".

Was bezweckt das SMI und der Leiter Herr Dr. Wehrmeyer mit diesem Verhalten?

Insbesonders die Unterlassungsverpflichtung (§9 des Entwurfs) sind meines Erachtens erpresserisch und einer Zusammenarbeit zwischen dem SMI, der Musikuniversität Wien und mir nicht dienlich, sondern machen diese für mich unmöglich.

Der Bezirk Oberpfalz wirft mir in einem Schreiben vom Juli 2020 vor, den Leiter des Sudetendeutschen Musikinstituts Herrn Dr. Andreas Wehrmeyer aber auch den Bezirkstagspräsidenten Franz Löffler mit Antisemitismus bzw. mit Nationalsozialismus in Verbindung gebracht zu haben. Den damaligen Vertrag von 2000/02 habe ich als "antisemitisch" bezeichnet und nicht die beiden Herren!
 
Ich sage es mal mit meinen Worten: Für den Fall, dass ich weiterhin die Wahrheit sage, bzw. "für den Fall dass Ihre Partei erneut auch nur Ansatzweise solche Äußerungen tätigen sollte, behält sich unsere Mandantschaft sämliche ihr zur Verfügung stehenden straf- und zivielrechtlichen Schritte sowie die Einschaltung der Staatsanwaltschaft vor. Aus gegebenen Anlass sieht unsere Mandantschaft, die im bzw. anlässlich des Verfahrens vor dem LG Nürnberg-Fürth geführten Vergleichsverhandlungen sowohl als beendet wie als endgültig gescheitert an."
 
Ich war zuversichtlich, dass auf Vermittlung des Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Dr. Ludwig Spaenle, Staatsminister a. D. im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe und Bundesvorsitzenden der Sudentendeutschen Landsmannschaft Bernd Posselt ein Leihvertrag zwischen dem SMI/Bezirk Oberüfalz und der Universität für Musik in Wien/Exilarte Zentrum über die streitgegenständlichen Originalnoten zustande kommt und sah somit die Verhandlungen mit dem Bezirk Oberpfalz/Freistaat Bayern nicht als gescheitert an.
 
In meiner Klageschrift vom 01.08.2018 habe ich wörtlich, bezogen auf den Sperrvertrag von 2000/02, vortragen lassen: „im Rahmen dieser antisemitischen Vereinbarung verpflichtete sich der Beklagte (SMI/Bezirk Oberpfalz) ferner, dass Anfragen von lebenden Angehörigen des Hans Winterberg ausschließlich negativ beantwortet werden dürfen“.
 
Der Beklagte - insbesondere der Leiter des SMI fühlt sich durch diese wahrheitsgemäße Tatsachenbehauptung offensichtlich persönlich angegriffen, sodass eine Unterlassungserklärung von mir dahingehend gefordert wird, es zu unterlassen, zu behaupten das SMI und/oder deren Leitung hätten im Zusammenhang mit dem Werk von Hans Winterberg aus antisemitischen Motiven heraus gehandelt. Eine solche Behauptung wurde zu keinem Zeitpunkt aufgestellt. Es wurde lediglich wahrheitsgemäß behauptet, dass die vertragliche Regelung antisemitisch ist.
 
Mir ist nicht daran gelegen, irgendjemanden Antisemitismus zu unterstellen; mein einziges Anliegen ist, dass das Werk meines Großvaters, des Komponisten Hans Winterberg entsprechend der website-Ankündigung des SMI Regensburg ordnungsgemäß gelagert und wissenschaftlich aufbereitet wird.


Murnauer Tagblatt
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"Alea iacta est" - Die Würfel sind gefallen: Am 12.11. 2020 wurde in Nürnberg das
in der o.g. Sache verkündet und meine Klage wurde abgewiesen.

Justizpalast Zimmer 141
Zimmer 141 im Justizpalast. Das Urteil liegt schon auf dem Tisch.

Zwischenzeitlich hat sich der Bayerische Beauftragte für Antisemitismus eingeschaltet und es wurde versucht, eine vermittelnde Lösung zwischen der Beklagten und der Universität für Musik in Wien herbeizuführen, dachte ich jedenfalls. Weit gefehlt: Die Gespräche mit dem Büro des Bayerischen Antisemitismusbeauftragten, sind im Sande verlaufen. Ein für mich "unmoralisches" Angebot, die Aufarbeitung des kompositorischen Werkes meines Großvaters doch in die Hände der Musikhochschule München und des dort ansässigen Ben-Haim-Forschungszntrums zu geben, wohin die Noten vom Sudetendeutschen Musikinstitut Regensburg ausgeliehen würden, kommt für mich nicht in Betracht. Ich habe mich schon im Jahre 2015 für eine Zusammenarbeit mit dem Exilarte Zentrum der mdw in Wien entschieden, da dies u.a. mittlerweile über 10 Jahre äußerst erfolgreich besteht und zudem die besten Verbindungen zu renomierten Musikern hat, um die Musik von Hans Winterberg zu veröffentlichen und noch dazu haben wir - das Team von Exilarte und ich - eine seit über 5 Jahren hervorragende und  fruchtbare Zusammenarbeit aufgebaut. Das Exilarte Zentrum hat bisher außerordentlich viel für das Werk Hans Winterbergs geleistet! Das Ben-Haim-Zentrum hat seine Arbeit noch gar nicht richtig begonnen (März 2020 - Corona-Pandemie) und arbeitet hilfsweise mit Material des Exilarte Zentrums in Wien...

Fahne im Büro des Antisemitismusbeauftragten
Mein Eindruck war eher eine "Kultur des Wegschauens", zumindest in meiner Sache!
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Da ich das gesamte Werk Hans Winterbergs - rund 100 Kompositionstitel und somit ca. 10.000 handgeschriebene Notenblätter - vorsorglich 2017 persönlich eingescannt habe, ist es mir dennoch nun möglich, die Arbeit an der Musik  mit dem Exilarte Zentrum Wien erfolgreich weiterzuführen. Eine Zusammenarbeit mit dem Sudetendeutschen Musikinstitut in Regensburg - als Eigentümer der Originalnoten - ist für mich unmöglich geworden, weil das Institut meine Bemühungen nur torpediert, behindert und nichts aber auch gar nichts zur Prosperierung des Werkes beiträgt. Mehrere Anfragen meinerseits, die Noten selbst im SMI zu scannen, verliefen seinerzeit erfolglos und wurde mir erst durch eine unmissverständliche Aufforderung meines Anwalts an den Bezirk Oberpfalz ermöglicht. Ich gebe zu und bitte um Verständnis, dass mich diese, nach meinem Empfinden, mich stark behindernde Haltung des SMI, mehr und mehr wütend gemacht hat, ob dieses wenig kooperativen Verhaltens von Herrn Dr. Wehrmeyer dem Leiter des SMI. Mein Großvater hat in seinem Leben so viel Ungerechtigkeit erleben müssen, dass ich  mich veranlasst sehe und es mir zur Lebensaufgabe gemacht habe, zumindest sein Werk posthum aufleben zu lassen und auch die Warheit über sein Leben herauszufinden und zu veröffentlichen.
 
§ 25 Urheberrechtsgesetz

Ich werde nicht nachlassen, das wunderbare musikalische Werk meines Großvaters Hans Winterberg - zusammen mit dem Exilarte Zentrum als Redaktion und seit Mai 2021 mit dem Verlag Boosey & Hawkes - in den Konzertsaal zu bringen!

Hans Winterberg, Exilarte Zentrum und Boosey & Hawkes

Das Sudetendeutsche Musikinstitut Regensburg hat übrigens im Nachhinein(!) versucht, die Festsetzung eines höheren Beschwerdewertes zu erreichen, um die Kosten des Verfahrens "hochzutreiben". Lesen Sie selbst: Beschluss1 / Beschluss 2

Zu guter Letzt wurde mir vom Leiter des Sudetendeutschen Musikinstitutes zu verstehen gegeben, dass das Gesamtwerk womöglich aus dem SMI herausgenommen werden soll, wenn ich nicht zu deren Bedingungen kooperiere und es dafür in ein noch dunkleres Verlies kommt und zwar in das Staatsarchiv Amberg, einer Aktenarchivierungseinrichtung. Damit wird das Werk noch schwerer zugänglich. Meine Bemühungen  zu einer "offenen Aufarbeitung", wie es vom Exilarte Zentrum der Musikuniversität Wien angeboten wird, würde damit ein weiterer Riegel vorgeschoben.

Ein neuerlicher Hilferuf von mir im Januar 2022, in Form einer Petition an den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern Dr. Markus Söder, wobei wieder das Büro des Antisemitismusbeauftragten um Vermittlung bemüht ist, hat mich keinen Schritt weitergebracht. Die Gespräche sind im Sande verlaufen.

Die gute Nachricht: Dank hervorragender Arbeit des Exilarte Zentrums der mdw und dem Verlag Boosey & Hawkes in Berlin, ist am 15. September 2023 die erste Notenausgabe erschienen und als Druck sowie als pdf im Handel erhältlich!

Boosey & Hawkes Sonate für Violoncello und Klavier 1951

Bericht in der Mittelbayerischen Zeitung vom 22. Mai 2023
PRESSEMITTEILUNG vom 17. September 2023

Offener Brief vom 15. April 2024 an den den Leiter des Sudetendeutschen Musikinstitutes Dr. Andreas Wehrmeyer in Regensburg mit der Aufforderung zur Herausgabe der Originalnoten meines Großvaters, des jüdischen Komponisten Hans Winterberg.

Fazit:

Das Sudetendeustche Musikinstitut Regensburg hat sich daran beteiligt, einem Überlebenden der Schoah die jüdische Identität zu nehmen, um ihn ausschließlich als "Sudetendeutschen" zu bezeichnen, nämlich den Prager Komponisten Hans Winterberg. Beim Durchlesen des Buches "Schriften der Sudetendeutschen Akademie der Wissenschaften und Künste, Band 10" aus dem Jahr 1989, kann einem schon schlecht werden:

Hier sind es Thomas Stolle oder Widmar Hader, die verzweifelt versuchen die Volksgruppe der Sudetendeutschen zu definieren: "Wer genau der Sudetendeutschen Gruppe zuzurechnen ist, läßt sich nicht so eindeutig festlegen..." schreibt Stolle. Folgende jüdische Komponisten, die mir als solche bekannt sind, werden dann von ihm ganz selbstverständlich der Sudetendeutschen Gruppe im Musikarchiv zugeordnet: Erich Wolfgang Korngold, Gustav Mahler, Erwin Schulhoff, Viktor Ullmann, Alexander von Zemlinsky und Hans Winterberg. Dazwischen finden sich voller Stolz aufgelistete Komponisten und andere Protagonisten des Buches: Peter Brömse (Redaktion des Buches), Widmar Hader, und Heinrich Simbriger. Widmar Hader spricht in diesem Zusammenhang in diesem Buch auch von der "sudetendeutschen Volksgruppe".

Der Versuch die jüdische Identität des Komponisten Hans Winterberg durch das Diktat der Bezeichnung "sudetendeutscher Komponist", zu verheimlichen und umzudeuten, obwohl Winterberg ein Prager Jude war und somit natürlich der jüdischen Volksgruppe angehörte, macht die Protagonisten des Sudetendeutschen Musikarchives unglaubwürdig und sie diskreditieren sich damit selbst. Bis heute gibt es keine aufhellende Stellungnahme dazu!

Hätte ich den Sperrvertrag nicht aufgedeckt, wäre Hans Winterbergs musikalischer Nachlass bis zum 31. Detember 2030 für jegliche Benutzung gesperrt gewesen und bis zu diesem Zeitpunkt in keiner Kartei und in keinem Bestandsverzeichnis des Sudetendeutschen Musikinstituts erwähnt worden. Anfragen nach lebenden Angehörigen von Hans Winterberg dürften ausnahmslos nur negativ beantwortet werden. In keinem Fall dürfte eine Auskunft über die Herkunft des Nachlasses an Aussenstehende erteilt werden. Der angefallene Schriftverkehr dürfte in keinem Fall Aussenstehenden zugänglich gemacht werden. Dies hätte auch für den zukünftigen Schriftverkehr gegolten. Alle Vereinbarungen in diesem Absatz wären bis zum 31. Dezember 2050(!) gültig. Das Sudetendeutsche Musikinstitut verpflichtet sich, Hans Winterberg in all seinen Äußerungen schriftlich oder mündlich ausschließlich als sudetendeutschen Komponisten zu bezeichnen. Auch Zusätze wie "jüdischer Herkunft" oder ähnliche, die als Hinweis auf jüdische Herkunft dienen können, dürften nicht verwandt werden. DIESE VEREINBARUNG WÜRDE ZEITLICH UND ÖRTLICH UNBEGRENZT GELTEN. (Aus dem Sperrvertrag von 2000/02)

Dieser Vertrag basiert auf einem Unrecht (Antisemitismus). Vom SMI wird bis heute keine Aufarbeitung angestrebt. Mir geht es darum, dass entstandenes Unrecht wieder gut gemacht wird. Ich fühle mich um mein Erbe betrogen!

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