Geschichte
Nr. 8:
"Den
Lebenden schuldet man Respekt
aber den Toten
schuldet man nichts als die Wahrheit."
Voltaire
80 Jahre nach
dem Holocaust, dem nationalsozialistischen
Völkermord an rund 6 Millionen europäischen Juden,
wird immer
noch verschwiegen, dass der Komponist Hans Winterberg (1901-1991), ein
tschechischer Prager Jude war. Vielmehr wurde und wird immer noch
versucht ihn als "Sudetendeutschen" darzustellen aber die Fakten
sprechen eindeutig dagegen. Nach Winterbergs Tod im Jahre 1991, wurde
seine wahre Identität bis zu dem Zeitpunkt
ausgelöscht, als
ich dem Treiben auf die Spur kam.
Als
Inhaber der
Rechte am künstlerischen Nachlass meines
Großvaters Hans Winterberg, wird zudem meine Arbeit an seinem
kompositorischen Werk vom Sudetendeutschen Musikinstitut (SMI) des
Bezirks Oberpfalz - als Eigentümer der Originalnoten - bis
heute
massiv behindert. Die Jahre seit dem Verkauf (2000/2) des
schriftlichen, künstlerischen Nachlasses, von meinem Onkel
Christoph Winterberg (gest. 2018) dem Adoptivsohn Hans Winterbergs an
das SMI, vergingen tatenlos. Erst 2011 stieß ich selbst, auf
der
Suche nach meinen Wurzeln, durch intensive Recherchen auf das Werk
meines Großvaters, das mir sowohl von meinem Onkel als auch
vom
SMI bis dahin vorenthalten wurde.
Die
Behauptung, dass aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes
von Christoph Winterberg gehandelt wurde, ist meines Erachtens dem
"krankhaftem Antisemitismus" von Christoph Winterberg geschuldet und in
seinem Fall sogar ein Ausdruck von Paranoia und Verfolgungswahn. Dass
Christoph durchaus auch Antisemit war, zeigten mir Gespräche
mit
ihm wo es allgemein um Geld ging. Er schimpfte über
die
Geldpolitik in Deutschland, dass man Zinsen zu zahlen hat monierte er
immer sehr. War er Anhänger des in meinem Heimatort Murnau
gestorbenen Obernazis Gottfried Feder
https://de.wikipedia.org/wiki/Gottfried_Feder bzw. seines Buches "Kampf
gegen die Hochfinanz. (1933)"? Christoph war Antiquar und kannte das
Buch bestimmt. Auch "Mein Kampf" von Hitler war in seiner Sammlung.
Habe ich selbst, nach Christophs Tod, gesehen.
Wo
bleibt eigentlich das Persönlichkeitsrecht meines
Großvaters
Hans Winterberg, welches doch auch über den Tod hinaus gilt?
Hans
Winterberg hat nicht "für die Schublade" komponiert und hat
sich
selbst nie verleugnet. Er hat immer versucht sein Werk über
die
Kriegsjahre und bis zu seinem Tod zusammenzuhalten und es zur
Aufführung zu bringen. Dieser Vertrag hätte NIEMALS
vom SMI
gegengezeichnet werden dürfen und das SMI bzw. der Bezirk
Oberpfalz als kommunale Gebietskörperschaft des
Freistaates Bayern und Eigentümer der Originalnoten,
diskreditiert sich damit selbst.
Der
Bezirk
Oberpfalz, vertreten durch den
Bezirkstagspräsidenten
Franz Löffler kommt als Träger des SMI bis zum
heutigen Tag
seinen Aufgaben und Pflichten zur Aufklärung und zur
Förderung des Werkes in keinster Weise nach. Warum
müssen die
Noten im SMI gelagert sein, obwohl eine wissenschaftliche Aufarbeitung
des Werkes und des Lebenslaufes von Hans Winterberg dort nicht einmal
angedacht sind? Dieses jüdische Kulturgut hat es mehr als
verdient
sachgerecht aufgearbeitet zu werden! Eine Daseinsberechtigung des SMI
und des dortigen Leiters Dr. Andreas Wehrmeyer durch
Untätigkeit,
muss man mir als selbständiger Goldschmied (bis heute 40
Jahre)
auch erst einmal erklären.
Warum
hat das
SMI/der Bezirk Oberpfalz diesen Nachlass also gekauft?
Um das Werk unauffällig wegzusperren und es langsam vom
jüdischen Kulturgut in ein sudetendeutsches Werk umzuwandeln?
War
damals schon klar, dass jüdisches Kulturgut nicht ins SMI
gehört? Das SMI/der Bezirk Oberpfalz hat sich
jüdisches
Kulturgut angeignet und dabei immer versucht den Schöpfer als
Sudetendeutschen bzw. Volksdeutschen auszugeben. Meiner Meinung nach hält das SMI
das Werk Winterbergs quasi in Geiselhaft, um die entsprechenden,
behördlichen Stellen des Musikinstitutes im Bezirk Oberpfalz zu
rechtfertigen! Steuergelder werden dort sinnlos
vergeudet!!
Ich
fordere die unverzügliche Herausgabe der Orignalnoten an mich, um diese in
fürsorgliche Hände wie die des Exilarte Zentrums der
Musikuniversität Wien zu geben. Dort ist eine wissenschaftliche
Aufarbeitung gewährleistet. Das SMI torpediert und behindert
diese
meine Bemühungen seit Jahren und vereitelt jeglichen Versuch
einer
Zusammenarbeit mit unwahren Behauptungen, die eine Zusammenarbeit
unmöglich machen und empfinde dieses Verhalten als
massive
Behinderung meines Grundrechts auf Wahrnehmung von Urheberrechten.
Der
Umgang mit
dem musikalischen Nachlass des jüdischen
Komponisten Hans Winterberg ist eine Schande für den Bezirk
Oberpfalz und somit für den Freistaat Bayern!
Warum
verweigert
das SMI/der Bezirk Oberpfalz die Herausgabe des
Notenmaterials von Hans Winterberg bzw. beschwert sogar eine leihweise
Herausgabe mit dem Entwurf einer perfiden
Kooperationsvereinbarung?
Darin werde ich aufgefordert eine
Unterlassungsverpflichtung zu unterzeichnen, "endgültig und
unwiderruflich davon Abstand zu nehmen und zu behaupten, das SMI oder
deren Leitung hätte im Zusammenhang mit dem Werk von Hans
Winterberg aus antisemitischen Motiven heraus gehandelt und sich
antisemitisch geäußert."
Ich
habe nie
gesagt, dass "das SMI und /oder deren Leitung aus
antisemitischen Motiven heraus gehandelt bzw. sich antisemitisch
geäußert" hat. Ich habe gesagt, dass der Vertrag von
2000/02
antisemitisch ist. Nicht mehr und nicht weniger. Die Motive dazu kenne
ich nicht.
Das
SMI/der
Bezirk Oberpfalz hat 2002 mit dem damaligen Erben Christoph
Winterberg, natürlich ohne mein Wissen, eine antisemitische
Vereinbarung
unterzeichnet, die die jüdische Herkunft von Hans Winterberg
verleugnet und er laut dieser Vereinbarung immer - zeitlich und
örtlich unbegrenzt - als Sudetendeutscher Komponist zu
bezeichnen
ist. Diese Vereinbarung wurde durch mein Einschreiten im Sommer
2015 aufgehoben und
mein Onkel - der Erbe - hat mir den künstlerischen Nachlass
post
mortem vermacht. Dieser Aufhebungsvertrag
wurde mir erst gezeigt, NACHDEM er vom SMI und Christoph Winterberg
unterzeichnet wurde.
Ich wäre mit Punkt 1 des § 2 Aufhebung nicht
einverstanden gewesen! 2018 verstarb Christoph
Winterberg. Die Urheberrechte und die Verwertung-
und Nutzungsrechte gingen auf mich über. Eine Vollmacht
gestattete
mir die Arbeit am Nachlass aber schon zu Lebzeiten von Christoph
Winterberg.
Hans Winterberg war
ein Prager Jude und seit vielen Generationen nachweisbar
Angehöriger des jüdischen Volkes. Von
einem
Bekenntnis zu Deutschland kann man erst sprechen, nachdem
Hans Winterberg die deutsche Staatsbürgerschaft annahm und
einen
deutschen Pass erhielt also nach seiner Emigration Ende der 40er,
Anfang der 50er Jahre. Franz Kafkas Worte könnten
auch Hans
Winterberg zugeschrieben werden: "Ich war Jude und Christ, Tscheche und
Deutscher. Jede Nation, jede Religion, jede Partei bekam in mir
irgendeinmal recht oder unrecht." Schon der "Prager Kreis" um die
Schriftsteller Max Brod, Franz Kafka, Franz Werfel und Egon Erwin Kisch
aber auch die Musiker jener Zeit konnten das Gefühl der
Zusammengehörigkeit einer Generation, die Grenzen zwischen
Tschechen, Deutschen und Juden überwinden. Mit Recht sprach
Franz
Werfel von Prags "dreifacher Seele".
Bis
zum heutigen
Tag wird
immer wieder versucht Juden als Sudetendeutsche darzustellen. Noch im
Oktober 2020 bezeichnete Kulturstaatsministerin
Monika Grütters, in ihrer Rede zur
Eröffnung des Sudetendeutschen Museums in München,
den Komponisten Gustav Mahler als Sudetendeutschen: "Sudetendeutsche
Künstlerinnen und Künstler haben in vielerlei
Hinsicht
Geschichte geschrieben, die fester Bestandteil unseres Bildungskanons
ist: In der Musik mit Gustav Mahler..." Gustav Mahler war
natürlich KEIN Sudetendeutscher.
Er war Jude,
genauso wie Franz Kafka, Sigmund Freud oder Hans Winterberg. Die
Sudetendeutschen und hier das Sudetendeutsche Museum oder auch das SMI
versuchen mit diesen Namen ihr Image aufzupolieren. Der
Wahrheitsfindung dient dieses Verhalten ganz bestimmt nicht.
Als
Urheberrechteinhaber fordere ich das SMI/den Bezirk Oberpfalz auf,
das gesamte Notenmaterial meines Großvaters zur Erforschung,
Dokumentierung und Förderung - laut website Aufgabe des SMI -
unverzüglich und ohne jegliche Auflagen an mich herauszugeben.
Die
mdw, die größte Musikuniversität der Welt
mit ihrem
Exilarte Zentrum in Wien ist sehr an der Erarbeitung und Aufbereitung
des Werkes interessiert. Auch ich möche das kompositorische Werk im
Exilarte Zentrum der mdw wissenschaftlich aufarbeiten lassen.
Dieses
umfassende Musikwerk gehört komplett und
uneingeschränkt in die Öffentlichkeit bzw. in die
Musiksäle und nicht in ein Musikarchiv eingesperrt. Ich setzte
mich mit aller Kraft für das Werk ein. Das ist mir zur
Lebensaufgabe geworden, die aber ständig vom SMI behindert
wird.
Das Exilarte Zentrum in Wien, das zur Musikuniversität Wien
(mdw)
gehört, hat sich bereit erklärt, das Werk erstmals
wissenschaftlich zu bearbeiten und zusammen mit dem Verlag Boosey
& Hawkes entsprechende Editionen
herauszugeben. Das SMI erforscht, dokumentiert und
fördert
das Werk nicht, sondern behindert die Arbeit massiv!
Lagerung
der Noten im SMI - Stand etwa 2017/18
Der
ehemalige Direktor des Sudetendeutschen Musikinstitutes in
Regensburg und Vorgänger von Dr. Andreas Wehrmeyer, Widmar
Hader
hat im Oktober 2011 das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik
Deutschland erhalten. Das halte ich für einen Skandal! Noch
2002
hat er einen Vertrag gegengezeichnet, der z.B. in einem Aufsatz
von Werner Sudendorf,
des ehemaligen Senior Managers der
Deutschen
Mediathek, "als antisemitisch gedeutet werden kann, ist aber wie der
ganze Vertrag eher Ausdruck von Paranoia und Verfolgungswahn".
Auch
wenn die
Vereinbarungen des Vertrages "der
ausschließlich
persönliche Wunsch von Christoph Winterberg waren", so ist es
für mich eine Verleugnung meines jüdischen
Großvaters,
dass Hader den §4
und §8 im damaligen Vertrag geduldet bzw.
unterschrieben hat: "Das Sudetendeutsche Musikinstitut verpflichtet
sich, Hans Winterberg in all seinen Äußerungen
schriftlich
oder mündlich ausschließlich als sudetendeutschen
Komponisten zu bezeichnen. Auch Zusätze wie
'jüdischer
Herkunft' oder ähnliche, die als Hinweis auf jüdische
Herkunft dienen können, dürfen nicht verwandt werden.
Diese
Vereinbarung gilt zeitlich und örtlich unbegrenzt."
Einen
Vertrag
auszuhandeln, der repressive Maßnahmen zur
jüdischen Identität des Komponisten erzwingt, ganz
ohne
Rücksicht auf Zukunftsverständnis oder
Aufklärung und
solche Vermutungen, gar Behauptungen 2000/2 auszulegen und im Vertrag
auf EWIGKEIT festzuschreiben, geht auf eine Einstellung
zurück,
dass Jude sein oder als Jude verstanden zu werden, schlecht und
abwertend sei. Es mag "gut gemeint" gewesen sein, es ist jedoch
trotzdem antisemitisch (kultureller Antisemitismus). Man geht in einem
solchen Fall davon aus, dass
diese zentrale Identität etwas "schlechtes" und
"schädliches"
sei, wobei nur verlogene Informationen entgegen gestellt werden
dürfen. Anders dargestellt: Würden die Nachkommen es
verbieten lassen, Rock Hudson als schwul zu bezeichnen, würde
man
das als Homophobie bezeichnen also eine gegen Lesben und Schwule
gerichtete soziale Aversion (Abneigung) oder Feindseligkeit. Dass der
Vertrag unter diesen Bedingungen vom SMI
angenommen wurde ist Antisemitismus pur. Die Tarnung seiner
jüdischen Identität mit einer sudetendeutschen
Identität
ist nicht anders als mit Antisemitismus zu erklären.
Dr.
Wehrmeyer,
der heutige Direktor des SMI, versucht mit seinem
Verhalten vielleicht das "Erbe" Haders zu retten. Da er aber in der
Sache sozusagen "weggesehen" hat und gerade nicht für
Aufklärung sorgt, nachdem er selbst das SMI als Direktor
übernommen hat, macht ihn mitschuldig.
Das
Musikarchiv
der Künstlergilde Esslingen, welches später ins
Sudentendeutsche Musikinstitut Regensburg überging, wurde von
Heinrich
Simbriger (1903 - 1976) ab 1966 aufgebaut. Thomas Stolle (1950 - 2000)
leitete das Archiv ab 1986. 1990 wurde Widmar Hader Direktor des neu
gegründeten Sudetendeutschen Musikinstituts (Träger:
Bezirk
Oberpfalz) in Regensburg, das am 6. April 1991 offiziell
eröffnet
wurde. Dort wurde das Musikarchiv der Künstlergilde
eingegliedert.
Heute ist Dr. Andreas Wehrmeyer der Direktor des SMI.
Niemals
hätte das SMI auf den "Vertrag" eingehen
dürfen!
Jetzt bestünde die Möglichkeit einer Korrektur des
unsäglichen Geschehens, wo ich als Rechteinhaber zudem
intensiv
dabei bin, das kompositorische Werk meines Großvaters, mit
Hilfe
der Musikuniversität Wien und dem Verlag Boosey &
Hawkes, ins rechte Licht zu rücken.
Was
will ich
eigentlich?
Als
Vertmächtnisnehmer und alleiniger Urheberrechteinhaber mit
allen Verwertungs- und Nutzungsrechten (seit Mai 2021 in Kooperation
mit dem Musikverlag Boosey & Hawkes), möchte ich den
künstlerischen (kompositorischen) Nachlass meines
Großvaters Hans Winterberg, wieder aufleben lassen und zum
Erblühen bzw. zur Aufführung in die
Konzertsäle bringen,
wie es mein Großvater getan hat.
Nachdem
die
Urheberrechte noch bis 2061 gelten, darf ich darauf hoffen,
Tantiemen zur Deckung meiner Kosten, die durch Erforschung,
Dokumentierung und Förderung des Werkes und des Lebens von
Hans
Winterberg entstehen, zu erhalten.
Das
Sudetendeutsche Musikinstitut in Regensburg (SMI) und insbesondere
der Leiter Dr. Andreas Wehrmeyer, torpediert und behindert meine Arbeit
dazu massiv. Laut letztem Vertragsentwurf des SMI vom 19. März
2020 soll der Beitrag des Bezirks Oberpfalz (SMI) lediglich aus der
stückchenweisen
Leihgabe des Werks von Hans Winterberg bestehen (Salamitaktik). Das
soll dann die
Erforschung, Dokumentierung und Förderung des Werkes sein, wie
es
die website des SMI vermittelt?
Der
Grund, warum
ich ca. 20%
des Originalwerkes, welches ich
entdeckt habe und welches Hans Winterberg selbst nicht zum
Hauptkonvolut hinzufügen konnte, weil es ihm selbst fehlte,
selbstverständlich
und im
guten Glauben an das SMI gegeben habe, da ich damals davon ausgegangen bin,
dass auch dieser wichtige Teil des Werkes im SMI gefördert
wird.
Jetzt betrachtet das SMI diesen Teil als Geschenk und erschwert mir die
Bearbeitung genauso wie die des Hauptkonvolutes. Rechtlich kann man es
so sehen aber moralisch ist das "unter aller Kanone - sub omni canone".
Was
bezweckt das
SMI und der Leiter Herr Dr. Wehrmeyer mit diesem
Verhalten?
Insbesonders
die Unterlassungsverpflichtung (§9 des
Entwurfs)
sind meines Erachtens erpresserisch und einer Zusammenarbeit zwischen
dem SMI, der Musikuniversität Wien und mir nicht dienlich,
sondern
machen diese für mich unmöglich.
Der
Bezirk Oberpfalz wirft mir in einem Schreiben
vom Juli
2020 vor, den Leiter des Sudetendeutschen Musikinstituts Herrn Dr.
Andreas Wehrmeyer aber auch den Bezirkstagspräsidenten Franz
Löffler mit Antisemitismus bzw. mit Nationalsozialismus in
Verbindung gebracht zu haben. Den damaligen Vertrag von 2000/02 habe ich als
"antisemitisch" bezeichnet und nicht die beiden Herren!
Ich
sage es mal
mit meinen Worten: Für den Fall, dass ich
weiterhin die Wahrheit sage, bzw. "für den Fall dass Ihre
Partei
erneut auch nur Ansatzweise solche Äußerungen
tätigen
sollte, behält sich unsere Mandantschaft sämliche ihr
zur
Verfügung stehenden straf- und zivielrechtlichen Schritte
sowie
die Einschaltung der Staatsanwaltschaft vor. Aus gegebenen Anlass sieht
unsere Mandantschaft, die im bzw. anlässlich des Verfahrens
vor
dem LG Nürnberg-Fürth geführten
Vergleichsverhandlungen
sowohl als beendet wie als endgültig gescheitert an."
Ich
war
zuversichtlich, dass auf
Vermittlung des Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen
Staatsregierung Dr. Ludwig Spaenle, Staatsminister a. D. im Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Sprecher
der
Sudetendeutschen Volksgruppe und Bundesvorsitzenden der
Sudentendeutschen Landsmannschaft Bernd Posselt ein Leihvertrag
zwischen dem SMI/Bezirk Oberüfalz und der Universität
für Musik in Wien/Exilarte Zentrum über die
streitgegenständlichen Originalnoten zustande kommt und sah
somit
die Verhandlungen mit dem Bezirk Oberpfalz/Freistaat Bayern nicht als
gescheitert an.
In
meiner
Klageschrift vom 01.08.2018 habe ich wörtlich,
bezogen
auf den Sperrvertrag von 2000/02, vortragen lassen: „im
Rahmen
dieser antisemitischen Vereinbarung verpflichtete sich der Beklagte
(SMI/Bezirk Oberpfalz) ferner, dass Anfragen von lebenden
Angehörigen des Hans Winterberg ausschließlich
negativ
beantwortet werden dürfen“.
Der
Beklagte -
insbesondere der Leiter des SMI fühlt sich
durch
diese wahrheitsgemäße Tatsachenbehauptung
offensichtlich
persönlich angegriffen, sodass eine
Unterlassungserklärung
von mir dahingehend gefordert wird, es zu unterlassen, zu behaupten das
SMI und/oder deren Leitung hätten im Zusammenhang mit dem Werk
von
Hans Winterberg aus antisemitischen Motiven heraus gehandelt. Eine
solche Behauptung wurde zu keinem Zeitpunkt aufgestellt. Es wurde
lediglich wahrheitsgemäß behauptet, dass die
vertragliche
Regelung antisemitisch ist.
Mir
ist nicht
daran gelegen,
irgendjemanden Antisemitismus zu unterstellen; mein einziges Anliegen
ist, dass das Werk meines Großvaters, des Komponisten Hans
Winterberg entsprechend der website-Ankündigung des SMI
Regensburg
ordnungsgemäß gelagert und wissenschaftlich
aufbereitet wird.
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"Alea
iacta est" - Die Würfel sind
gefallen: Am 12.11. 2020 wurde in Nürnberg das
in
der o.g. Sache verkündet und meine Klage wurde abgewiesen.
Zimmer
141 im Justizpalast. Das Urteil
liegt schon auf dem Tisch.
Zwischenzeitlich hat
sich der Bayerische Beauftragte für
Antisemitismus eingeschaltet und es wurde versucht, eine vermittelnde
Lösung zwischen der Beklagten und der Universität
für
Musik in Wien herbeizuführen, dachte ich jedenfalls. Weit
gefehlt: Die Gespräche mit dem
Büro des Bayerischen Antisemitismusbeauftragten, sind im Sande
verlaufen. Ein für mich "unmoralisches"
Angebot, die Aufarbeitung des kompositorischen Werkes meines
Großvaters doch in die Hände der Musikhochschule
München und des dort ansässigen Ben-Haim-Forschungszntrums
zu geben, wohin die Noten vom Sudetendeutschen Musikinstitut Regensburg
ausgeliehen würden, kommt für mich nicht in Betracht.
Ich
habe mich schon im Jahre 2015 für eine Zusammenarbeit mit dem
Exilarte Zentrum der mdw in Wien entschieden, da dies u.a.
mittlerweile über 10 Jahre äußerst
erfolgreich
besteht und
zudem die besten Verbindungen zu renomierten Musikern hat, um die Musik
von Hans Winterberg zu veröffentlichen und noch dazu haben wir
-
das Team von Exilarte und ich - eine seit über 5 Jahren
hervorragende
und fruchtbare Zusammenarbeit aufgebaut. Das Exilarte
Zentrum
hat bisher außerordentlich viel für das Werk Hans
Winterbergs geleistet! Das Ben-Haim-Zentrum hat seine Arbeit noch gar
nicht richtig begonnen (März 2020 - Corona-Pandemie) und
arbeitet
hilfsweise mit Material des Exilarte Zentrums in Wien...
Mein
Eindruck war eher eine "Kultur des Wegschauens", zumindest in
meiner Sache!
Beim
Öffnen des Bildes in einem neuen
Fenster, erscheint eine große Ansicht.
Da
ich das gesamte Werk Hans Winterbergs - rund 100 Kompositionstitel
und somit ca. 10.000 handgeschriebene Notenblätter -
vorsorglich
2017 persönlich eingescannt
habe, ist es mir dennoch
nun möglich, die
Arbeit an der Musik mit dem Exilarte Zentrum Wien
erfolgreich weiterzuführen. Eine Zusammenarbeit mit dem
Sudetendeutschen
Musikinstitut in Regensburg - als Eigentümer der Originalnoten
-
ist für mich unmöglich geworden, weil
das Institut meine Bemühungen nur torpediert, behindert und
nichts aber auch gar nichts
zur Prosperierung des Werkes beiträgt.
Mehrere Anfragen
meinerseits, die Noten selbst im SMI zu scannen, verliefen seinerzeit
erfolglos
und wurde mir erst durch eine unmissverständliche Aufforderung
meines Anwalts
an den Bezirk Oberpfalz ermöglicht.
Ich gebe zu
und
bitte um Verständnis, dass mich diese, nach meinem
Empfinden,
mich stark behindernde Haltung des SMI, mehr und mehr wütend
gemacht hat, ob dieses wenig kooperativen Verhaltens von Herrn Dr.
Wehrmeyer dem Leiter des SMI. Mein Großvater hat in seinem
Leben
so viel Ungerechtigkeit erleben müssen, dass ich
mich
veranlasst sehe und es mir zur Lebensaufgabe gemacht habe, zumindest
sein Werk posthum aufleben zu lassen und auch die Warheit über
sein Leben herauszufinden und zu veröffentlichen.
Ich
werde nicht
nachlassen, das wunderbare musikalische Werk meines
Großvaters
Hans Winterberg - zusammen mit dem Exilarte Zentrum als Redaktion und
seit Mai 2021 mit dem Verlag Boosey
& Hawkes
- in den
Konzertsaal zu bringen!
Das
Sudetendeutsche
Musikinstitut Regensburg hat übrigens im Nachhinein(!)
versucht, die Festsetzung
eines höheren Beschwerdewertes zu erreichen, um die Kosten des
Verfahrens "hochzutreiben". Lesen Sie selbst: Beschluss1
/ Beschluss
2
Zu guter Letzt
wurde mir vom Leiter des Sudetendeutschen
Musikinstitutes zu verstehen gegeben, dass das Gesamtwerk
womöglich aus dem SMI herausgenommen werden soll, wenn ich
nicht
zu deren Bedingungen kooperiere und es dafür in ein
noch
dunkleres Verlies kommt und zwar in das Staatsarchiv
Amberg,
einer Aktenarchivierungseinrichtung.
Damit wird das Werk noch schwerer zugänglich. Meine
Bemühungen zu einer "offenen Aufarbeitung", wie es
vom
Exilarte Zentrum der Musikuniversität Wien angeboten wird,
würde damit
ein weiterer Riegel vorgeschoben.
Ein neuerlicher
Hilferuf von mir im Januar 2022, in Form einer Petition an
den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern Dr.
Markus
Söder, wobei wieder das Büro des
Antisemitismusbeauftragten
um Vermittlung bemüht ist, hat mich keinen Schritt
weitergebracht. Die Gespräche sind im Sande verlaufen.
Die gute Nachricht: Dank hervorragender Arbeit des Exilarte Zentrums
der mdw und dem Verlag Boosey & Hawkes in Berlin, ist am 15. September 2023
die erste Notenausgabe erschienen und als Druck sowie als pdf im Handel
erhältlich!
Bericht in der Mittelbayerischen
Zeitung vom 22. Mai 2023
PRESSEMITTEILUNG vom 17. September
2023
Offener Brief
vom 15. April 2024 an den den Leiter des Sudetendeutschen
Musikinstitutes Dr. Andreas Wehrmeyer in Regensburg mit der
Aufforderung zur Herausgabe der Originalnoten meines Großvaters, des
jüdischen Komponisten Hans Winterberg.
Fazit:
Das Sudetendeustche Musikinstitut Regensburg hat sich daran beteiligt,
einem Überlebenden der Schoah die jüdische
Identität zu
nehmen, um ihn ausschließlich als "Sudetendeutschen" zu
bezeichnen, nämlich den Prager Komponisten Hans Winterberg.
Beim
Durchlesen des Buches
"Schriften der Sudetendeutschen Akademie der Wissenschaften und
Künste, Band 10" aus dem Jahr 1989, kann einem schon schlecht
werden:
Hier sind es Thomas Stolle oder Widmar Hader, die verzweifelt versuchen
die Volksgruppe der Sudetendeutschen zu definieren: "Wer genau der
Sudetendeutschen Gruppe zuzurechnen ist, läßt sich
nicht so
eindeutig festlegen..." schreibt Stolle. Folgende jüdische
Komponisten, die mir als solche bekannt sind, werden dann von ihm ganz
selbstverständlich der Sudetendeutschen Gruppe im Musikarchiv
zugeordnet: Erich Wolfgang Korngold, Gustav Mahler, Erwin Schulhoff,
Viktor Ullmann, Alexander von Zemlinsky und Hans Winterberg. Dazwischen
finden sich voller Stolz aufgelistete Komponisten und andere
Protagonisten des Buches: Peter Brömse (Redaktion des Buches),
Widmar Hader, und Heinrich Simbriger. Widmar Hader spricht in diesem
Zusammenhang in diesem Buch auch von der "sudetendeutschen Volksgruppe".
Der Versuch die jüdische Identität des Komponisten
Hans
Winterberg durch das Diktat der Bezeichnung "sudetendeutscher
Komponist", zu verheimlichen und umzudeuten, obwohl Winterberg ein
Prager Jude war und somit natürlich der jüdischen
Volksgruppe
angehörte, macht die Protagonisten des Sudetendeutschen
Musikarchives unglaubwürdig und sie diskreditieren sich damit
selbst. Bis heute gibt es keine aufhellende Stellungnahme dazu!
Hätte ich den Sperrvertrag nicht aufgedeckt, wäre
Hans
Winterbergs musikalischer Nachlass bis zum 31. Detember 2030
für
jegliche Benutzung gesperrt gewesen und bis zu diesem Zeitpunkt in
keiner Kartei und in keinem Bestandsverzeichnis des Sudetendeutschen
Musikinstituts erwähnt worden. Anfragen nach lebenden
Angehörigen von Hans Winterberg dürften ausnahmslos
nur
negativ beantwortet werden. In keinem Fall dürfte eine
Auskunft
über die Herkunft des Nachlasses an Aussenstehende erteilt
werden.
Der angefallene Schriftverkehr dürfte in keinem Fall
Aussenstehenden zugänglich gemacht werden. Dies hätte
auch
für den zukünftigen Schriftverkehr gegolten. Alle
Vereinbarungen in diesem Absatz wären bis zum 31. Dezember
2050(!)
gültig. Das Sudetendeutsche Musikinstitut verpflichtet sich,
Hans
Winterberg in all seinen Äußerungen schriftlich oder
mündlich ausschließlich als sudetendeutschen
Komponisten zu
bezeichnen. Auch Zusätze wie "jüdischer Herkunft"
oder
ähnliche, die als Hinweis auf jüdische Herkunft
dienen
können, dürften nicht verwandt werden. DIESE
VEREINBARUNG
WÜRDE ZEITLICH UND ÖRTLICH UNBEGRENZT GELTEN. (Aus
dem Sperrvertrag
von 2000/02)
Dieser Vertrag basiert auf einem Unrecht (Antisemitismus). Vom SMI wird
bis heute keine Aufarbeitung angestrebt. Mir geht es darum, dass
entstandenes Unrecht wieder gut gemacht wird. Ich fühle mich um mein
Erbe betrogen!
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